SCIP-Meldung

Mit der Umsetzung der neuen Abfallrahmenrichtlinie müssen Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen ab dem 5. Januar 2021 auch an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermittelt werden. Dabei handelt es sich um Erzeugnisse, über die derzeit gemäß REACH-Verordnung Informationen in der Lieferkette weitergegeben werden müssen.

Die ECHA hat zu diesem Zweck die SCIP-Datenbank und ein Meldeverfahren entwickelt, das seit Ende Oktober 2020 verfügbar ist. Meldepflichtig sind sowohl Produzenten und Importeure von Erzeugnissen als auch Verarbeiter, Montagebetriebe und Händler in der EU. Bleimetall gehört seit 2018 zu den SVHC, entsprechend haben wir Sie in der Vergangenheit in unseren Artikeltexten darüber informiert, wenn an Sie gelieferte Erzeugnisse Blei in Konzentrationen über 0,1 % enthalten.

Als Inverkehrbringer bleihaltiger Erzeugnisse bzw. Halbzeuge bereiten wir uns derzeit auf die Durchführung der SCIP-Meldung vor. Aufgrund der späten Fertigstellung der Datenbank und weil die Informationen für die SCIP-Meldung über die Informationen nach Artikel 33 hinausgehen, werden diese Vorbereitungen zum Ende des Jahres 2020 jedoch noch nicht abgeschlossen sein.

Da Sie als Weiterverarbeiter betroffener Produkte ggf. ebenfalls meldepflichtig sein werden, bereiten wir uns ebenfalls darauf vor, Ihnen Informationen zur Verfügung zu stellen, die Sie bei Ihrer eigenen Meldung unterstützen. Das sind:

  • Informationen für Erzeugnisse als solche (article as such) für das SCIP-Meldeformular wie z. B. TARIC-Nr., Materialzusammensetzung und Konzentrationsbereich des enthaltenen SVHC.
  • SCIP-Nr. der durch uns gemeldeten Erzeugnisse zur Verwendung in der „simplified SCIP-Notification (SSN)“ bzw. für die Meldung komplex zusammengesetzter Erzeugnisse (complex objects).

Bitte beachten Sie, dass die vereinfachte SSN nur dann zulässig ist, wenn weder die Form noch die Zusammensetzung des Erzeugnisses verändert wird.

Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Sie kurzfristig informieren, wenn wir die Informationen bereitstellen können.

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